Erbrachte Leistungen müssen auch honoriert werden ....

.... damit beide Seiten einen Nutzen davonhaben.  

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir in der Honorarfrage an die einschlägigen gesetzlichen Regelungen gebunden.
Die Steuerberatergebührenverordnung schreibt die Höhe des zu berechnenden Honorars vor, dabei handelt es sich um Rahmengebühren. Es besteht eine recht große Bandbreite in der Honorarbemessung. Die Wirtschaftsprüferordnung hat keine Gebührenverordnung, allerdings sollen die Wirtschaftsprüferhonorare nicht unter den Honoraren lt. Steuerberatergebührenverordnung liegen. Die Honorarhöhe hängt im wesentlichen vom Wert des Interesses und den fachlichen Anforderungen ab. Die Vereinbarung von festen Stundensätzen ist grundsätzlich möglich.

Um die Ungewissheit hinsichtlich des zu erwartenden Honorars zu reduzieren, erstellen wir auf Wunsch vorab einen verbindlichen Honorarvorschlag. Sollte sich während der Bearbeitung zeigen, dass wir mit dem veranschlagten Honorar überhaupt nicht zurechtkommen, dann werden wir Sie rechtzeitig ansprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen bitten wir Sie: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Gerade in unserer Branche ist kompetenter fachlicher Rat sehr wichtig.